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Anpassung von Netzzugangsverträgen

Anpassung von Netzzugangsverträgen gem. § 20 Abs. 4 KooV:

Die Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH verpflichtet sich, bestehende Netzzugangsverträge an die in der Kooperationsvereinbarung enthaltenen Vertragsbedingungen anzupassen, falls der Transportkunde dies verlangt.