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Leitungsschutz

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für Gas- und Wasserversorgungsanlagen

Erkundigungspflicht:
Vor der Durchführung von Bauarbeiten ist vor Baubeginn eine aktuelle Auskunft über die Lage der Versorgungsanlagen einzuholen. Bei Beginn der Bauarbeiten müssen Planungsunterlagen neuesten Standes an der Baustelle vorliegen. 

Lage der Versorgungsanlagen:
Der Verantwortliche hat die Pflicht, sich über die tatsächliche Lage und/oder Tiefe der angegebenen Versorgungsanlage durch fachgerechte Erkundigungsmaßnahmen selbst Gewißheit zu verschaffen.

Maschinelle Arbeiten:
Baumaschinen dürfen nur so eingesetzt werden, daß die Gefährdung der Versorgungsanlagen ausgeschlossen ist. Maschineller Aushub bis max. 30 cm an die vom Versorgungsträger angegebene Lage.

Freilegen von Versorgungsanlagen:
Versorgungsanlagen dürfen nur durch Handschachtung freigelegt werden. Freigelegte Leitungen sind vor jeglicher Beschädigung zu schützen. Werden Versorgungsanlagen oder Warnbänder an Stellen, die vom Versorgungsträger nicht genannt worden sind, angetroffen bzw. freigelegt so ist der Versorgungsträger unverzüglich zu verständigen.

Maßnahmen bei Beschädigungen:
Jede Beschädigung einer Versorgungsanlage ist dem Versorgungsträger unverzüglich zu melden.

Verfüllen der Baugruben:
Das Unterbauen und Eindecken von freigelegten Versorgungsanlagen ist mit dem Versorgungsträger rechtzeitig abzustimmen.

Maßnahmen bei der Beschädigung von Versorgungsanlagen
Sofortmaßnahmen sind zur Verringerung der Gefahren einzuleiten. Der Versorgungsträger ist unverzüglich zu benachrichtigen. Gefahrenbereich räumen, sichern, absperren, Zutritt Unbefugter verhindern, ggf. Polizei / Feuerwehr benachrichtigen, weitere Maßnahmen sind mit uns abzustimmen.

  • Gas
    Bei ausströmendem Gas besteht Zündgefahr; Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein Feuer anzünden. Keine elektrischen Anlagen bedienen. Sofort alle Baumaschinen und Fahrzeuge abstellen. Ggf. Fenster und Türen von betr. Gebäuden öffnen.
  • Wasser
    Bei ausströmendem Wasser besteht Gefahr der Aus- und Unterspülung sowie der Überflutung. Tiefgelegene Räume/Gruben von Personen räumen.
  • Strom
    Mitarbeiter in der Nähe der Schadensstelle stehen bleiben (Achtung Schrittspannung). Auf dem Fahrzeug bleiben, bis freigeschaltet ist! Andere Mitarbeiter nicht in die Nähe der Schadensstelle lassen.