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Anpassung von Netzzugangsverträgen
Anpassung von Netzzugangsverträgen gem. § 20 Abs. 4 KooV: | ||
Die Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH verpflichtet sich, bestehende Netzzugangsverträge an die in der Kooperationsvereinbarung enthaltenen Vertragsbedingungen anzupassen, falls der Transportkunde dies verlangt. |