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Grund- und Ersatzversorgung
Tarifpreise Grund- Ersatzversorgung für Erdgas
Allgemeine Tarifpreise für Erdgas ab 01.04.2024
Die Tarifpreise für Erdgas kommen für Haushaltskunden, die auf der Grundlage von Verträgen nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz ("Grundversorgung") beliefert werden zur Anwendung.
Stand: 01.04.2024
1) Die Nettoarbeitspreise enthalten die Konzessionsabgabe, die Erdgassteuer, die CO2-Kosten aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, die Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage sowie die Mehrbelastungen aus der Bilanzierungsumlage.
2) Die Bruttopreise enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer. Sie sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
3) Der Grundpreis ist für jeden Zähler zu zahlen.
Sofern auf Wunsch des Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung nach § 40 Abs. 3 EnWG vereinbart wurde, wird der Preis für die unterjährige Abrechnung dem Kunden für jede zusätzliche Rechnung (mit Ausnahme der regulären Jahresabrechnung) berechnet.
Die vom Gaszähler angezeigten Kubikmeter (m³) werden entsprechend dem Betriebsbrennwert des Erdgases in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Der jeweilige Betriebsbrennwert eines Kubikmeters in kWh ist auf den Verbrauchsabrechnungen angegeben.
Die Bruttopreise enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer. Diese beträgt 19%. Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.