Energielexikon

Hier finden Sie Definitionen zu den in der Rechnung verwendeten Begriffe

Definition allgemeiner Begriffe

  • Abschlag/Abschlagszahlungen: Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
  • Arbeitspreis (AP): Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.
  • Grundpreis (GP): Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
  • Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
  • Leistungspreis (LP): Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.
  • Lieferstelle: Ort an dem die Energielieferung erbracht wird.
  • Marktlokations-ID: dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle
  • Messlokations-ID: dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung
  • Messstellenbetrieb: Umfasst die Bereitstellung sowie Betrieb und Wartung von Zählern.
  • Netzbetreibernummer: Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
  • Netzentgelte: Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
  • Verbrauch: Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
  • Zählpunkt/Zählpunktbezeichnung: Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Lieferstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Zählernummern dagegen sind nicht eindeutig, da Zähler gewechselt werden können.

Definition für Begriffe in der Erdgasabrechnung

  • Abrechnungswert (Thermische Gasabrechnung): Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.
  • Brennwert: Zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.
  • Energiesteuer (Erdgassteuer): Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
  • Verbrauch: In Anspruch genommene Arbeit; wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
  • Verbrauch (Thermische Energie): ist die in der entnommenen Gasmenge enthaltene Energie; Er wird am Gaszähler in Kubikmeter (m³) gemessen und für die Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Er ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in m³ mit der Zustandszahl und dem Brennwert
  • Zustandszahl (z-Zahl): Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.